Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Alles was Sie zur Beantragung eines Gesundheitsausweises wissen müssen
Wer benötigt eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz?
Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen und dabei direkt oder indirekt mit den Lebensmitteln in Berührung kommen für
- Personen, die dies gewerbsmäßig tun
- Schülerpraktikanten im Rahmen der Schul-oder Berufsausbildung
- Ehrenamtliche/Vereinstätige
- Personen, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés, sonstigen
Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung tätig sind
- Pflegekräfte
Wenn Sie erstmalig im Lebensmittelbereich tätig werden möchten, sind Sie verpflichtet vorab an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen. Nach der Belehrung erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber vor Tätigkeitsantritt vorlegen müssen. Die Bescheinigung darf bei Tätigkeitsantritt nicht älter als drei Monate sein.
1. Onlinebelehrung
Das Gesundheitsamt der Stadt Weimar hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Die Belehrung dauert ca. 45 Minuten und läuft wie folgt ab:
Terminbuchung
Sie buchen einen Termin für die Online-Belehrung per Giropay, Kreditkarte, PayPal oder per Vorkasse.
Datenübermittlung
Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
Kontaktaufnahme
Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf kontaktiert. Bitte schalten Sie Ihr Endgerät zehn Minuten vor dem Termin ein.
Authentifizierung
Sie zeigen Ihre Ausweispapiere und schauen in die Kamera, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt.
Teilnehmercode
Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
Datenschutzerklärung
Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
Film
Die Online-Belehrung beginnt mit dem Belehrungsfilm. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
Merkblatt
Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt finden Sie online auch in verschiedenen Sprachen.
Test
Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Es werden acht Fragen gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt. Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden.
Bescheinigung
Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.
2. Belehrung im Gesundheitsamt Weimar in Präsenz
Diese erfolgt als Gruppenbelehrung. Es stehen nur wenige Plätze zur Verfügung
Termine: jeden 4. Dienstag im Monat (fällt der Dienstag auf ein Feier-oder Ferientag, so wird ein anderer Termin je nach Bedarf bestimmt).
Senden Sie bitte zur Anmeldung eine E-Mail mit Ihrem Namen, Geburtsdatum, Anliegen, ihrer Anschrift und Telefonnummer an hygiene@stadtweimar.de.
Bitte bringen Sie Folgendes zur Präsenzbelehrung mit:
- Ein gültiges Ausweisdokument: z.B.
- Personalausweis
- Reisepass mit Meldebescheinigung
- Aufenthaltsbescheinigung
- Schülerausweis
Zahlung: 30,00 Euro nur Barzahlung möglich (kein Kleingeld)
3. FAQ
Die Kosten für die Belehrung betragen 30 Euro sowohl online als auch in Präsenz.
Der Film ist auf Deutsch (inklusiv Gebärdensprache) oder Deutsch (einfache Sprache) und in der Übersetzung auch auf Arabisch, Englisch, Farsi, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Ukrainisch und Ungarisch synchronisiert.
Die folgenden Sprachen können als Untertitel ausgewählt werden: Albanisch, Bulgarisch, Chinesisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Kurdisch, Portugiesisch, Serbisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch und Vietnamesisch.
Minderjährige Personen müssen eine schriftliche Einwilligung (Vorlage hier) ihrer Erziehungs- oder Sorgeberechtigten vor dem gebuchten Termin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden.
Bei einer Präsenzveranstaltung ist die Elternbescheinigung mitzubringen.
Schülerinnen und Schüler staatlicher Schulen in Weimar und mit Wohnsitz in Weimar, die ein Gesundheitszeugnis für ein Praktikum im Rahmen Ihrer schulischen Ausbildung benötigen, können die zuvor verauslagte Gebühr für die Online-Teilnahme am Lehrgang in vollem Umfang beim Sport- und Schulverwaltungsamt abrechnen.
Die Eltern stellen hierzu einen formlosen Antrag unter schulverwaltung@stadtweimar.de mit Angabe der Bankverbindung.
Zwingend erforderlich sind außerdem der Beleg über die Teilnahme an der Online-Schulung, der Beleg über die verauslagten Kosten UND eine Bescheinigung der Schule über das Praktikum (z.B. von der Schule unterschriebener Praktikumsvertrag).
Ist das Gesundheitszeugnis ausgestellt, dann drucken Sie es aus und legen es Ihrem Arbeitgeber umgehend vor. Das Gesundheitszeugnis darf am ersten Tätigkeitstag nicht älter als 3 Monate sein. Der Arbeitgeber muss Sie nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit über die in § 42 Absatz 1 IfSG genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtungen nach Absatz 2 innerhalb von drei Monaten erneut belehren, damit diese Bescheinigung ein Leben lang gültig ist. Im Weiteren hat der Arbeitgeber die Pflicht, Sie alle zwei Jahre wieder zu belehren. Die Belehrung durch den Arbeitgeber muss dieser ebenfalls auf der Rückseite des Gesundheitszeugnisses dokumentieren.
Wechseln Sie den Arbeitgeber oder waren Sie zwischenzeitlich nicht in einer nach § 42 Absatz 1 IfSG bezeichneten Tätigkeit beschäftigt, muss kein neues Gesundheitszeugnis ausgestellt werden. Der neue Arbeitgeber muss lediglich nach Aufnahme Ihrer neuen Tätigkeit und, wie zuvor beschrieben, im Weiteren alle 2 Jahre erneut belehren.
Bei Online-Bescheinigungen
- Max. 2 Jahre zurück
- Kosten: Duplikat kostenlos
Wenn Sie an unserer Online-Belehrung nach § 43 IfSG über den Anbieter Technologiezentrum Glehn (TZG) teilgenommen haben, dann wenden Sie sich um eine Zweitschrift zu erhalten an ifsg@tz-glehn.de
Dort können Sie innerhalb von zwei Jahren, nachdem Sie an der Online-Belehrung teilgenommen haben, kostenlos Ihr Duplikat erhalten.
Danach gilt analog Belehrung im Gesundheitsamt Weimar vor Ort (siehe unten).
Bei Belehrung im Gesundheitsamt Weimar vor Ort
- Max. 10 Jahre zurück
- Kosten: Duplikat für 10 €
Für Erst-Belehrungen der vergangenen 10 Jahre, die im Gesundheitsamt Weimar vor Ort stattgefunden haben, stellen wir Ihnen auf Anfrage ein beglaubigtes Duplikat aus. Schreiben Sie hierzu bitte eine E-Mail an hygiene@stadtweimar.de mit Ihrem Anliegen, ihren Daten (Name, Vorname und Geburtsdatum) und Ihrer Telefonnummer. Wir werden die Richtigkeit prüfen und Sie zwecks Terminvereinbarung kontaktieren. Zum Termin bringen Sie bitte Ihre Ausweispapiere und 10 Euro in bar (kein Kleingeld) als Gebühr für das Duplikat mit.