Kommunaler Aktionsplan
Seit 2009 ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland verbindliches Recht. Ein Nationaler Aktionsplan wurde 2011 vom Bundeskabinett befürwortet. Der Thüringer Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Konvention wurde im April 2012 beschlossen. Im September 2012 beauftragte der Weimarer Stadtrat die Verwaltung, in enger Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Behindertenbeirat einen Kommunalen Aktionsplan zu erarbeiten.
Die Auftaktveranstaltung fand am 4. Mai 2013 auf dem Theaterplatz statt. In den Jahren 2013 und 2014 wurde in Workshops zu folgenden Themen gearbeitet. Die Ergebnisse flossen in die Entwürfe für einen Kommunalen Aktionsplan ein.
2013:
- Bauen, Wohnen und Mobilität Protokoll
- Arbeit und Beschäftigung Protokoll
- Erziehung und Ausbildung Protokoll
2014:
2015:
In der 8.Sitzung des Stadrates Weimar am 10.06.2015 wurde der kommunale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen
Informationen
Kommunaler Aktionsplan
Kommunaler Aktionsplan
Fassung vom 19.03.2015
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