Schule und Schulabschlüsse
Schulpflicht allgemein
Die Schulpflicht dauert in der Regel 12 Schuljahre. Sie gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht (10 Schuljahre) und die Berufsschulpflicht. Nach dem Besuch der Hauptschule (9 Schuljahre) wird die Schulpflicht durch den Besuch der Berufsschule erfüllt.
Für alle Kinder, die am 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, beginnt in Thüringen die Vollzeitschulpflicht am 1. August desselben Jahres.
Nach dem Ende der Vollzeitschulpflicht schließt in der Regel entweder die Teilnahme an einer Fachklasse (Berufsschule in Teilzeit oder Vollzeit) oder der Besuch der Sekundarstufe II an.
In Thüringen endet die Berufsschulpflicht mit dem Abschluss einer Berufsausbildung, dem Abitur bzw. mit dem Ablauf des zwölften Schulbesuchsjahres, spätestens bei Vollendung des 21. Lebensjahres.
Weitere Informationen finden Sie im Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG §§ 17-24).
Mehr Informationen
- Schulbesuch – Informationen des Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
- Sprachliche Bildung – Informationen des Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
- Schulen in Weimar
Schulpflicht nach Zuzug aus dem Ausland
Für aus dem Ausland zugezogene schulpflichtige Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren, die keine 10 Schulbesuchsjahre nachweisen können, beginnt die Schulpflicht nach dem Thüringer Schulgesetz drei Monate nach Zuzug.
Beschulung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache
Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache werden in der Regel in die ihrem Alter bzw. ihrem bisherigen Schulbesuch entsprechende Klassenstufe aufgenommen. Der Schulleiter legt für jede/n aus dem Ausland zugezogenen Schulpflichtige/n fest, in welche Klassenstufe der Grund- oder Regelschule, der Gemeinschaftsschule, des Gymnasiums oder der Förderschule sie/er eingewiesen wird.
Sollten die Schülerinnen und Schüler keine oder nur geringe Kenntnisse der deutschen Sprache haben, erfolgt im Rahmen der individuellen Förderung eine Sprachförderung im Unterricht Deutsch als Zweitsprache.
Anmeldung zur Schule
Die Anmeldung erfolgt direkt in der Schule. Das Staatliche Schulamt Mittelthüringen berät gern bzgl. der geeigneten Schule.
Alle Kinder, die am 1. August des Folgejahres sechs Jahre alt sind, müssen entsprechend ihrem Wohnsitz in der für ihren Schulbezirk zuständigen Staatlichen Grundschule angemeldet werden. In der Zeit vom 1. bis 8. Dezember jedes Jahres gibt der Schulleiter Ort und Zeit der Anmeldung zum Schulbesuch bekannt. Die Eltern melden die Kinder in der Zeit vom 10. bis 20. Dezember an. Der exakte Anmeldetermin wird im Rathauskurier, Amtsblatt und weiteren lokalen Medien veröffentlicht.
Thüringer Schulsystem
Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse
Die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse kann beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport beantragt werden:
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Abteilung 2
Postfach 90 04 63
99107 Erfurt
Telefon: +49 361 379-00
- Informationen zur Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse von:
IQ-Netzwerk – Quelle: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport & Recherchen des Instituts für Berufsbildung und Sozialmanagement gemeinnützige GmbH (IBS), Träger der IQ Servicestelle Anerkennung - TMBJS – Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
- ZAB – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
- Beratung zur Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse bei der IBS Thüringen (Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung – Schule und Beruf)
- Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse mehr
Jugendliche Migranten ab 16 Jahren ohne Schulabschluss
Für jugendliche Migrantinnen und Migranten von 16 bis 25 Jahren ohne Schulabschluss gibt es an berufsbildenden Schulen die Möglichkeit, an einem berufsvorbereitenden Jahr (BVJ) teilzunehmen. Im BVJ kann bei ausreichender schulischer und sprachlicher Vorbildung ein Schulabschluss erworben werden.
Durch die Teilnahme an einem Berufsvorbereitungsjahr Sprache (BVJ-S) erfolgt durch fachsprachliche Intensivförderung die Vorbereitung zur Teilnahme an einem BVJ.
In Weimar werden das BVJ und BVJ-S am Berufsbildungszentrum Weimar angeboten. Die Bewerbungsunterlagen sind jeweils bis zum 31. März an die Schule zu richten. Sollten die sprachlichen und fachlichen Zugangsvoraussetzungen noch nicht vorhanden sein, ist eine Vorbereitung im Rahmen der sogenannten „Vorklasse“ am Berufsbildungszentrum Weimar möglich.
- Berufsvorbereitungsjahr – Flyer und weitere Informationen des Berufsbildungszentrums Weimar
Nachholen von Schulabschlüssen bzw. Schulkenntnissen
Das Thüringer Schulsystem bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, Schulabschlüsse nachzuholen. Je nachdem, welcher Schulabschluss angestrebt wird, und abhängig von den vorhandenen Sprachkenntnissen und der bisherigen Schulbildung, stehen Jugendlichen und Erwachsenen verschiedene Einrichtungen offen.
So können der Haupt- und Realschulabschluss bzw. gleichwertige Abschlüsse in Bildungsgängen der berufsbildenden Schulen nachgeholt werden. Das Nachholen des Abiturs ist z. B. am Thüringenkolleg Weimar möglich.
Übersicht: Welcher Schulabschluss an welcher Schulart?
- (Qualifizierender) Hauptschulabschluss:
Berufsbildende Schule, Abendschule, Volkshochschule, andere Bildungsträger - Mittlerer Bildungsabschluss:
Abendrealschule, Berufsfachschule, Berufsschule - Fachhochschulreife:
Abendgymnasium, Berufsoberschule / Fachoberschule, Fachschule - Fachgebundene Hochschulreife:
Fachoberschule Klasse 13 mit einer Fremdsprache, Berufsoberschule - Allgemeine Hochschulreife:
Kolleg (Vollzeit) oder Abendgymnasium (Teilzeit), Berufliches Gymnasium / Fachgymnasium, Berufsoberschule (mit Nachweis der zweiten Fremdsprache), Fachoberschule Klasse 13 mit zweiter Fremdsprache
Externenprüfung
Sie können alle Schulabschlüsse auch über die sogenannte Externenprüfung erwerben. Das bedeutet, Sie lernen im Selbststudium oder in speziellen Vorbereitungslehrgängen. Das ist auch berufsbegleitend in Abendkursen möglich.
Über die Volkshochschulen in Thüringen oder im KURSNET der Arbeitsagentur finden Sie Vorbereitungslehrgänge (Suchbegriff "Externenprüfung").
- BAföG für Migranten und Geflüchtete – Informationen zur finanzielle Unterstützung während Studium oder Schulzeit
- START-Schülerstipendium – Informationen zum Schülerstipendienprogramm für motivierte, neuzugewanderte Jugendliche