Bedürftigkeit im Alter
Bedürftigkeit liegt vor, wenn eine betroffene Person und/oder deren Familienangehörige nicht oder nicht ausreichend in der Lage sind, ihren notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln zu beschaffen.
Grundsicherung
Als Grundsicherung werden bedarfsorientierte und bedürftigkeitsgeprüfte Sozialleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes bezeichnet. Die Grundsicherung springt dann ein, wenn die Rente oder das sonstige Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausreichen.
Wohngeld
Beim Wohngeld handelt es sich um einen Zuschuss zu den Wohnkosten. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Wohngeld, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Informationen
Ansprechpartnerin
Behinderten- und Seniorenbeauftragte der Stadt Weimar
Ute Böhnki
Schwanseestraße 17
Tel.: 03643 762-764
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